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  • Valbruna AN 3 / Alloy DS / 1.4862 // Valbruna AN 3-US / Alloy 330 / 1.4864

Valbruna AN 3 / Alloy DS / 1.4862
Valbruna AN 3-US / Alloy 330 / 1.4864

Bei den Werkstoffen 1.4862 und 1.4864 handelt es sich um Nickel-Eisen-Chrom-Mischkristalllegierungen mit Zusatz von ca. 2% Silizium. Sie zeichnen sich durch gute Oxidations- und Zunderbeständigkeit aus und bieten eine exzellente Beständigkeit gegen Aufkohlung, auch bei wechselnd reduzierender und oxidierender Atmosphäre. Gleichzeitig bieten diese Werkstoffe gute mechanische Eigenschaften und hohe Festigkeiten auch bei hohen Temperaturen.

Durch seinen höheren Chrom- und Siliziumgehalt ist der Werkstoff 1.4862 dem 1.4864 in der Korrosionsbeständigkeit deutlich überlegen. Dieses gilt auch für die Beständigkeit gegenüber Aufschwefelung.

Typische Anwendungsbereiche dieses Werkstoffs sind:

  • Bauteile für Wärmebehandlungsöfen mit aufkohlender Atmosphäre
  • Glühkästen und Körbe für Aufkohlungsanlagen
  • Aufhänger, Haken und Transportketten für Glas-Emaille-Öfen. (widerstandfähig gegen
    Abplatzungen der Oxide, welche die Emailleschicht schädigen könnten)
  • Spannvorrichtungen und Beschläge für Lötöfen
  • Schutzrohre für Thermoelemente
  • Transportbänder und Drahtgeflechte für Wärmebehandlungsanlagen
  • Komponenten für die Handhabung von gespaltenem Amoniak (Schutzgasöfen)

Lieferformen:

  • Rund EN 10060 / EN 10278
  • Flach EN 10058 / EN 10278
  • Vierkant EN 10059 / EN 10278
  • Sechskant EN 10278
  • Winkel EN 10056

Stabstahl, Blankstahl, Draht, Walzdraht, Knüppel, Rohblöcke, Halbzeug

Gängige Spezifikationen (Stabmaterial)

DIN-Kurzbezeichnung:X12NiCrSi36-16X8NiCrSi38-18
Werkstoffnummer:1.48641.4862
SEW:470 
BS: 3076 NA 17
UNS:N 08330 

Chemische Analyse

Chem. Element1.48641.4862
 min.max.min.max.
C00,1500,10
Si1,002,001,502,50
Mn02,000,801,50
P00,03000,030
S00,02000,030
Cr15,017,017,019,0
Ni33,037,035,039,0
N00,11  
Ti  00,20
Cu  00,50

Physikalische Eigenschaften

mittlerer Wärmeausdehnungsbeiwert ( 10(-6)K(-1) )

20°C – 100°C15,1
20°C – 200°C15,7
20°C – 300°C16,2
20°C – 500°C17,0
20°C – 800°C18,0
20°C – 1000°C18,6

Wärmeleitfähigkeit ( W/(Km) )

bei Raumtemperatur11,4
bei 100°C12,8
bei 500°C19,5
bei 1000°C27,0

spezifischer elektrischer Widerstand ( Ohm x qmm / m )

bei 20°C1,04

spezifische Wärme ( J/kgK )

bei Raumtemperatur472
bei 100°C501
bei 500°C582
bei 1000°C641

Elastizitätsmodul (Richtwert) (GPa)

bei Raumtemperatur194
bei 100°C189
bei 500°C163
bei 1000°C127

Dichte (kg x m(-3))

 8000

Schmelzbereich

 1330 °C - 1400 °C

mechanische Eigenschaften bei Raumtemperatur

Zugfestigkeit Rm (MPa)
lösungsgeglüht:
650
Streckgrenze Rp0,2 (MPa)
lösungsgeglüht:
min. 285
Dehnung A5 (%)
lösungsgeglüht:
min. 30
Brinellhärte (HB):<= 210

mechanische Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen

1%-Zeitdehngrenze (N/mm2)

Zeit / Temperatur600 °C700 °C800 °C900 °C1000 °C
1.000 h8035155(3)
10.000 h401441,5 

Zeitstandfestigkeit (N/mm2)

Zeit / Temperatur600 °C700 °C800 °C900 °C1000 °C
10.000 h12545208(4)
100.000 h7525731,5

Wärmebehandlung

Schmelzbereich1330°C – 1400 °C
Lösungsglühen:1150 °C – 950 °C
Warmformgebung:1200 °C – 900 °C

Schweissen

Der Werkstoff 1.4862 läßt sich mit allen gängigen Verfahren wie WIG, MIG oder Lichtbogenhandschweißen gut schweißen. Die Halbzeuge sollten im spannungsfreien, metallisch blanken und schmutzfreien Zustand verarbeitet werden. Ein Vorwärmen und ein Wärmenachbehandlung sind in der Regel nicht erforderlich.

Spanende Bearbeitung

Der Werkstoff 1.4862 sollte möglichst im geglühten Zustand bearbeitet werden. Wegen seiner Neigung zur
Kaltverfestigung sollte eine niedrige Schnittgeschwindigkeit gewählt werden. Die Schnittteife ist so zu
wählen, daß eine vorherige Verfestigungszone unterschnitten werden kann. Wenn möglich ist das
Schnittwerkzeug ständig im Eingriff zu halten.

Hinweis

Alle Angaben über die Beschaffenheit, und die Empfehlungen über die Verwendbarkeit des Werkstoff und seiner Lieferformen erfolgen nach sorgfältiger Recherche und nach bestem Wissen. Eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden. Im Auftragsfalle bedürfen sie stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung.